Marktordnungen für Agrarprodukte dienen ursprünglich dem Ziel der Preisstabilisierung auf Märkten, die durch starke Preisschwankungen (preisunelastische Nachfrage, witterungs- oder dispositionsbedingte Unterschiede der Angebotsmenge) gekennzeichnet sind (Agrarmarketing). Darüber hinaus sind Marktordnungen aber längst zu Instrumenten der Preis- und Einkommenspolitik zugunsten der Landwirtschaft weiterentwickelt worden. Sie bedienen sich dafür Marktinterventionen in Form staatlicher Preis- und/oder Mengenregulierung und/oder direkter Transferzahlungen auf dem Inlandsmarkt und im Außenhandel mit Agrarprodukten. In der EG sind die früheren nationalen Marktordnungen durch einheitliche Regelungen für die gesamte EG abgelöst: a) Für etwa 70% der Agrarproduktion in der EG gelten Marktordnungen mit Interventionssystem auf dem Binnenmarkt sowie ein Außenhandelsschutz gegenüber Drittländern (variable Abschöpfungen bei der Einfuhr, Exporterstattungen bei der Ausfuhr). Dieser Marktordnungstyp wird z. B. bei Getreide, Butter, Magermilchpulver, Zucker und Rindfleisch angewandt. b) Für rund 25% der Agrarproduktion beschränken sich die EG-Marktordnungen auf den Außenhandelsschutz. Hierzu gehören die Marktordnungen für Eier und Geflügel, Qualitätsweine, Blumen und zahlreiche Obst- und Gemüsearten. c) Für eine Reihe von Produkten gilt nur ein niedriger Außenhandelsschutz (vor allem aufgrund von GATT-Vereinbarungen). Für sie werden in den meisten Fällen (z.B. Raps, Sonnenblumensaat, Ackerbohnen) Beihilfen an die Verarbeitungsindustrie gezahlt, um einen Anreiz für die im Vergleich zu Importprodukten teureren Inlandsprodukte zu ge- en. In anderen Fällen (z. B. Flachs, Hanf, Hopfen) werden Erzeugerbeihilfen gezahlt. d) Die bisher genannten drei Marktordnungstypen können mit Mengenbegrenzungen gekoppelt werden. Um bei Überschreiten des vollen Selbstversorgungsgrades der EG die teure Uberschuß Verwertung zu drosseln, werden die für die Landwirtschaft wirksamen Preisgarantien oder Beihilfen auf bestimmte Mengen pro Betrieb (Quoten für Zuckerrüben, Milch) oder in der EG insgesamt begrenzt. Es wird versucht, dadurch das Marktgleichgewicht herzustellen und die Kosten der Uberschußproduktion zu limitieren. Die Spannungen zwischen der interventionistischen Gestaltung der EG-Marktordnungen und der ordnungspolitischen Grundkonzeption der Wirtschaftspolitik stellen die EG-Marktordnungen immer wieder in den MittelpunktordnungspolitischerDiskussionen.
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