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Marktintervention

Bezeichnung für einen Komplex von Instrumenten der sektoralen Wirtschaftspolitik zur Beeinflussung der Marktprozesse. Mit Marktinterventionen i.e.S. sind besondere Beschränkungen gemeint, denen potentielle und/oder aktuelle Anbieter oder Nachfrager unterworfen werden, wobei i.d.R. hoheitlicher Zwang ausgeübt wird. Bei weiter Begriffsfassung werden auch Änderungen der Marktdaten durch Informations- und Mobilitätspolitik einbezogen, die ihrerseits die Marktprozesse modifizieren. Interventionen in Marktprozesse erfolgen durch Preis- und Mengenregulierung. Da diese Instrumente sich wechselseitig bedingen, müssen sie vielfach gemeinsam eingesetzt werden. So führen Mindestpreise regelmässig zu Produktionsüberschüssen, die von staatlichen Stellen aufgekauft werden müssen (vgl. Butterberg der EG) und zu Abschirmungsmassnahmen (z.B. Abschöpfungen im Rahmen der EG-Marktordnungen). Der Überproduktion könnte zwar durch Pro- duktionskontrollen (z.B. Kapazitätsbeschränkungen und Kürzung von Rohstoffzuteilungen) oder durch Absatzkontrollen (z.B. Absatzkontingente) begegnet werden, doch würde das strukturpolitische Ziel der Einkommenssicherung eines Wirtschaftszweiges dadurch verfehlt. Dies gelingt eher durch Marktinterventionen, ohne dass eine Mindestpreisregulierung vorangegangen sein müsste, wie Einfuhrkontingente (z.B. bei Kohle und Textilien) und "freiwillige" Selbstbe- schränkungsabkommen (z.B. Einschränkung japanischer Automobilexporte). Bei staatlichen Höchstpreisen sind als flankierende Massnahmen Rationierungen sowie Produk- tions- und Ablieferungsgebote erforderlich. In der sektoralen Wirtschaftspolitik sind diese Marktinterventionen jedoch von untergeordneter Bedeutung, weil ihre dominierende Zielsetzung in der Minderung des Anpassungsdrucks besteht und diese durch Subventionen zu erreichen versucht wird.    Literatur: Seidenfus, H. St., Sektorale Wirtschaftspolitik, in: Ehrlicher, W. u.a. (Hrsg.), Kompendium der Volkswirtschaftslehre, Bd. 2, 4. Aufl., Göttingen 1975, S. 238 ff.

In EG-Marktordnungen für Agrarpro­dukte wird häufig die angestrebte Preisstüt­zung durch eine als Marktintervention bezeichnete Ankaufsverpflichtung des Staates oder einer von ihr beauftragten Institution sichergestellt. Wenn die Ankaufsverpflich­tung zu einem festen Preis ohne Mengenbe­schränkung gilt, wirkt die Interventions­preishöhe als Mindestpreisgarantie für die landwirtschaftlichen Anbieter. Falls der In­terventionspreis höher ist als der Gleichge­wichtspreis des Marktes, kommt es zur An­sammlung von staatlichen Lagerbeständen, die nur mit zusätzlichen Aufwendungen (z. B. Exportsubventionen) vom Markt auf­genommen werden können. Modifizierungen des Interventionspreissy- stems sind in einigen EG-Marktordnungen - der Ersatz eines fixierten Interventions­preises durch Ankaufspreise, die sich in Ausschreibungsverfahren der Interven­tionsstellen bilden, - die Zahlung von Beihilfen zur privaten Lagerhaltung, aus der die Ware bei verbes­serten Marktbedingungen ausgelagert und verkauft wird.     -

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