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Interventionen

Interventionen sind ganz allgemein staatliche Eingriffe in das Wirtschaftsleben. Gängig sind Interventionen speziell an den Devisenmärkten. Kauft oder verkauft z. B. eine Zentralbank Devisen, um den Wechselkurs in die eine oder andere Richtung zu beeinflussen, dann interveniert sie an den Märkten. In einem System fester Wechselkurse müssen Zentralbanken intervenieren, wenn sich die Marktkurse von den festgesetzten Kursen zu entfernen drohen. Üblicherweise ist es hierbei so, dass die Zentralbank derjenigen Währung interveniert, die – gemessen zur anderen – an Wert verliert, also unter Abwertungsdruck steht. In einigen Währungssystemen sind die Zentralbanken verpflichtet, ihre Währungen immer innerhalb einer gewissen Bandbreite zu einer anderen bzw. anderen Währungen zu halten. Beispiel: Von einem bestimmten festen Austauschverhältnis darf um maximal je 2 % nach oben oder unten abgewichen werden. Interventionsmaßnahmen sind dann fällig, wenn die Bandbreite–also das Wechselkursverhältnis – um +/– 2% überschritten wird (Interventionspunkte). Ein Währungssystem mit solchen In terventionsverpflichtungen ist z. B. der Wechselkursmechanismus IInterventionen

sind Eingriffe des Staates bzw. seiner Organe in das Wirtschaftsgeschehen. Sie kommen hauptsächlich vor: 1. in der Währungspolitik zur Gewährleistung stabiler Wechselkurse. (Die Intervention erfolgt durch die Zentralbank über Ankauf von Devisen, wenn für diese ein Überangebot auf dem Markt besteht, das zu fallenden Wechselkursen führen würde; umgekehrt durch Verkauf, wenn die Wechselkurse zu steigen drohen.) 2. im Rahmen der Agrarpolitik der EG, wo die staatlichen Interventionsstellen die angebotenen Erzeugnisse zu einem garantierten Mindestpreis ankaufen müssen.

1. Staatlicher Eingriff in Wirtschaftsablauf und -struktur.
2. Eingriffe der Notenbanken auf den Devisenmärkten (beispielsweise im Rahmen des Europäischen Währungssystems), um das Ausbrechen von Währungskursen aus dem zulässigen Schwankungskorridor zu verhindern.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: (Dazwischengehen) Ökonomischer, politischer und militärischer Eingriff in andere Einflussbereiche.

1. Betätigung der Zentralbank o.a. Währungsbehörde auf dem Devisenmarkt, um alle oder bestimmte Wechselkurse im Verhältnis zur eigenen Währung innerhalb einer bestimmten festgesetzten Bandbreite zu halten. Bei NichtVorliegen von Bandbreiten kommt es ebenfalls zu Interventionen, um den Kurs der eigenen gegen andere Währungen zu stabilisieren, erratische Schwankungen zu vermeiden. Interventionen der Europäischen Zentralbank/des Eurosystems.
2. Eingreifen von Banken an Börsen u. a. Wertpapier- und Finanzmärkten, um durch Käufe und Verkäufe zu starke, unerwünschte, erratische Kursveränderungen zu vermeiden, Kurspflege zu betreiben.
3. Operationen der Zentralbank am offenen Markt zur Kursstützung öffentlicher Anleihen.
4. Eintreten eines Notadressaten bei Nichtbezahlung eines Wechsels für Ehrenannahme bzw. -Zahlung.
5. Wechselkursmechanismus IIntervention

In der Wirtschaftssoziologie: in der Soziologie der sozialen Kontrolle das Einschreiten von Instanzen gegen abweichendes Verhalten.

allgemein jedes Eingreifen des Staates in den Wirtschaftsprozess ( Interventionismus). Im Sprachgebrauch der Agrarmarktordnung ist der Begriff verengt und bezeichnet Aufkäufe von Agrarprodukten durch den Staat. Unterschieden werden eine fakultative Intervention, bei der der Staat eingreifen kann, und eine obligatorische Intervention, bei der ein Eingriff zwingend ist, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Bei Interventionen am Devisenmarkt versuchen die Währungsbehörden, durch Anoder Verkäufe von Devisen die Höhe des Wechselkurses zu beeinflussen ( Interventionspolitik).

Instrumente der Wirtschaftspolitik

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