Ein Verfahren des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Damit können Einfuhr-Genehmigungen im Wege der elektronischen DATenfernübertragung papierlos beantragt und erteilt werden. Importeure können sich des EGDAT-Verfahrens bedienen, wenn sie dazu vom BAFA zugelassen worden sind. Das BAFA entscheidet i. d. R. innerhalb von zwei Tagen über die vom Importeur elektronisch übermittelten Antragssätze; ebenfalls auf elektronischem Wege. Der Zugang zum EGDAT-Server des BAFA ist rund um die Uhr möglich. Das BAFA stellt ein Merkblatt zum EGDAT-Verfahren mit allen notwendigen Informationen zur benötigten Hard- und Software sowie die entsprechenden Formblätter zur Beantragung der Teilnahme am Verfahren kostenlos zur Verfügung.
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