(statement of changes in equity). Das Eigenkapital eines Unternehmens kann sich entweder durch Kapitaleinlagen bzw. -entnahmen oder durch Gewinne bzw. Verluste erhöhen bzw. vermindern. Diese Veränderungen sind nach IAS
1. 96 - .101 in einer Eigenkapitalveränderungsrechnung (statement of changes in equity) für jeden Posten des Eigenkapitals (Grundkapital, Rücklagen, Gewinnvortrag usw.) darzustellen (für die US-GAAP siehe ARB 43 Ch 1 A u. B, APB 12.9 f., CON
5. 55 ff.). Nach IAS
1. 96 hat eine solche Eigenkapitalveränderungsrechnung
(1) den Periodengewinn,
(2) Ertrags-und Aufwandspositionen, die direkt mit dem Eigenkapital verrechnet wurden,
(3) die Summe aus
(1) und
(2) sowie
(4) die Gesamtauswirkungen der Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu enthalten. Diese Rechnung entspricht im Grundsatz dem Eigenkapitalspiegel nach § 297 Abs. 1 HGB. Aufgrund des Gewinnkonzepts der IFRS können Eigenkapitalveränderungen aufgrund von Tätigkeiten des Unternehmens sowohl als Korrektur der Eröffnungsbilanz (z.B. bei Bilanzierungsfehlern in Vorperioden), als laufende, nicht in der G+V-Rechnung ausgewiesene Erfolgsteile (z.B. bei Veränderung der Neubewertungsrücklage) oder als G+V-Ergebnis (sog. net income) gezeigt werden. In den USGAAP ist ebenfalls eine Eigenkapitalveränderungsrechnung (changes in stockholders\' equity) erforderlich. Wesentlicher Bestandteil der Eigenkapitalveränderungsrechnung nach US-GAAP ist das comprehensive income. Siehe auch Eigenkapitalspiegel (im Konzernabschluss) sowie Eigenkapital (mit Literaturangaben).
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