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Eigenkapitalveränderungsrechnung

(statement of changes in equity). Das Eigenkapital eines Unternehmens kann sich entweder durch Kapi­taleinlagen bzw. -entnahmen oder durch Gewinne bzw. Verluste erhöhen bzw. vermindern. Diese Ver­änderungen sind nach IAS
1. 96 - .101 in einer Eigenkapitalveränderungsrechnung (statement of chan­ges in equity) für jeden Posten des Eigenkapitals (Grundkapital, Rücklagen, Gewinnvortrag usw.) dar­zustellen (für die US-GAAP siehe ARB 43 Ch 1 A u. B, APB 12.9 f., CON
5. 55 ff.). Nach IAS
1. 96 hat eine solche Eigenkapitalveränderungsrechnung
(1) den Periodengewinn,
(2) Ertrags-und Aufwandspositionen, die direkt mit dem Eigenkapital verrechnet wurden,
(3) die Summe aus
(1) und
(2) sowie
(4) die Gesamtauswirkungen der Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungs­methoden zu enthalten. Diese Rechnung entspricht im Grundsatz dem Eigenkapitalspiegel nach § 297 Abs. 1 HGB. Aufgrund des   Gewinnkonzepts der IFRS können Eigenkapitalveränderungen aufgrund von Tätigkei­ten des Unternehmens sowohl als Korrektur der Eröffnungsbilanz (z.B. bei Bilanzierungsfehlern in Vorperioden), als laufende, nicht in der G+V-Rechnung ausgewiesene Erfolgsteile (z.B. bei Verände­rung der Neubewertungsrücklage) oder als G+V-Ergebnis (sog. net income) gezeigt werden. In den US­GAAP ist ebenfalls eine Eigenkapitalveränderungsrechnung (changes in stockholders\' equity) erforder­lich. Wesentlicher Bestandteil der Eigenkapitalveränderungsrechnung nach US-GAAP ist das comprehensive income. Siehe auch   Eigenkapitalspiegel (im  Konzernabschluss) sowie   Eigenkapital (mit Literaturan­gaben).

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