Aufgeführt in der Ausfuhrliste. Die meisten E. unterliegen seit 1995 einer gleichartigen Exportkontrolle in den EU-Staaten. Darunter fallen v. a. die Dual-Use-Güter; ferner Waren, für die bestimmte Regelungen gem. multilateralen Übereinkommen (z. B. Kaffeeabkommen) oder gem. EU-Normen und -Qualitäten (z. B. bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen) einzuhalten sind.
Vorhergehender Fachbegriff: Embargo-Listen | Nächster Fachbegriff: embodied technical progress
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|