1. Begriff Ein Entscheidungsverfahren ist ein System von intersubjektiv nachvollziehbaren Regeln der Informationsbeschaffung und -verarbeitung. Dieses Regelsystem kann zur Bewältigung einer bestimmten Art von Entscheidungen eingesetzt werden.
2. Arten: Es gibt zwei wichtige Kriterien, um Arten von Entscheidungsverfahren zu unterscheiden: (a) Nach der inhaltlichen Breite der Problemstellung, auf die das Verfahren anwendbar ist, kann zwischen speziellen und allgemeinen Entscheidungsverfahren unterschieden werden. Ein spezielles Entscheidungsverfahren ist nur zur Lösung einer bestimmten Art von Problemen wie z.B. die Bestimmung des Marketing-Mix einer Produktgruppe oder die Bestimmung der optimalen Bestellmenge eines Lagerartikels geeignet. (b) Aufgrund der Lösungsqualität kann zwischen analytischen Entscheidungsverfahren resp. Algorithmen resp. Optimierungsmethoden und heuristischen Entscheidungsverfahren unterschieden werden. Die analytischen Entscheidungsverfahren setzen ein gut strukturiertes Entscheidungsproblem voraus und besitzen damit restriktive formale Anwendungsbedingungen. Ihr grosser Vorteil liegt darin, dass sie — falls die meist strengen formalen Anwendungsbedingungen vollständig erfüllt sind — die optimale Lösung des Problems finden. Die heuristischen Entscheidungsverfahren besitzen dagegen wenig oder keine formalen Anwendungsbedingungen und können damit auch im Falle von schlecht strukturierten Entscheidungsproblemen zum Einsatz kommen. Sie basieren auf heuristischen Prinzipien und ergeben in der Regel eine brauchbare Lösung. Siehe auch Entscheidung, betriebwirtschaftliche (mit Literaturangaben).
Literatur: Grünig, R., Kühn, R. (2006): Entscheidungsverfahren für komplexe Probleme. Ein heuristischer Ansatz, 2. Auflage, Berlin etc.; Klein, H. K. (1971): Heuristische Entscheidmodelle: neue Techniken des Programmierens und Entscheiden für das Management, Wiesbaden.
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