Zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nach Eintritt eines Versicherungsfalls wie Arbeitsunfall oder Berufskrankheit gehören nach der Rehabilitation die Entschädigungsleistungen. Das sind monetäre Leistungen wie das Verletztengeld, das an den Verletzten gezahlt wird, das Übergangsgeld und die Verletztenrente. Führt ein Arbeitsunfall zum Tod des Versicherten, erhalten die Hinterbliebenen Sterbegeld, Hinterbliebenenrente, Witwen- oder Witwerrenten und Waisenrente. Sowohl für die Verletzten-, als auch für die Witwen- und Witwerrenten ist in der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rentenabfindung möglich.
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