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Erhöhte Gefahr

Wenn ein Versicherungskunde beim Abschluss des Versicherungsvertrages seine Anzeigepflicht verletzt hat, indem er eine erhöhte Gefahr und damit ein höheres Risiko nicht angezeigt hat, kann der Versicherer eine höhere Prämie als vereinbart fordern. Allerdings kann der Versicherer nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn den Versicherungsnehmer an dem Versäumnis kein Verschulden trifft. Den Anspruch auf die höhere Prämie muss das Versicherungsunternehmen innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Verletzung der Anzeigepflicht einfordern. Ist die erhöhte Gefahr nach den Geschäftsbedingungen des Versicherungsunternehmens nicht zu versichern, dann kann der Versicherer unter Wahrung einer einmonatigen Kündigungsfrist den Vertrag kündigen. Ändert sich nach Vertragsabschluss das versicherte Risiko, kann der Versicherer ebenfalls eine erhöhte Prämie fordern. Wenn zum Beispiel in der Geschäftsversicherung der Versicherte die alte Betriebseinrichtung durch eine neue und wesentlich teurere Einrichtung ersetzt, kann die Versicherungsgesellschaft eine höhere Prämie fordern, da die versicherte Gefahr erhöht wurde. Lehnt der Versicherungskunde diese Prämienerhöhung ab, kann das Versicherungsunternehmen den Vertrag kündigen.

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