Bis zur Einführung des WURO standardisiertes Verfahren zur Überweisung von Beträgen bis zur Höhe von DM
5. 000,— in DM, in der Währung des Empfängerlandes oder in Ecu, oder dem entsprechenden Gegenwert in Fremdwährung oder Ecu in ein anderes Land der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelszone (EFTA). Dem Zahlungsempfänger floss der Überweisungsbetrag jeweils in seiner Landeswährung zu. Bezüglich der im Ausland entstehenden Kosten konnte der Auftraggeber entscheiden, ob er diese übernimmt oder ob die Kosten dem Zahlungsempfänger belastet werden sollen.
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