(SCE-VO, subsidiär öSCEG, subsidiär öGenG). Die Europäische Genossenschaft/Societas Cooperativa (SCE) gehört wie die EWIV und die SE zur Gruppe der gemeinschaftsrechtlichen Gesellschaftsformen, ist der Rechtsform einer Genossenschaft nachgebildet und soll die wirtschaftliche oder soziale Tätigkeit grenzüberschreitend kooperierender Mitglieder fördern und/oder deren Bedarf (an Waren oder Dienstleistungen) decken (Art 1 Abs. 3 SCE-VO). Die SCE beruht primär auf der EG-Verordnung Nr. 1435/2003 (SCE-VO). Nicht oder nur unvollständig geregelte Bereiche haben die Mitgliedstaaten in nationalen Ausführungsgesetzen näher zu bestimmen (Österreich hat zu diesem Zweck das öSCEG erlassen). Im Übrigen kommt das Genossenschaftsrecht des jeweiligen Sitzstaates zur Anwendung (Art 8 SCE-VO). Die SCE selbst ist als juristische Person mit selbständigem Vermögen und eigenen Rechten und Pflichten konzipiert. Aufgrund ihrer offenen Mitgliederzahl und der jederzeitigen Möglichkeit des Ein- und Austritts aus der Gesellschaft samt Ein- oder Rückzahlung der mit dem übernommenen Geschäftsanteil verbundenen Einlage verfügt diese jedoch über kein festes Grundkapital (Art 1 Abs 2 SCE-VO). Die Höhe des Vermögens der Gemeinschaft hängt jeweils von der zum betreffenden Zeitpunkt vorhandenen Zahl an Gesellschaftern ab, wobei im Genossenschaftsvertrag ein bestimmter Mindestbetrag (Sockelbetrag) vereinbart werden muss, der auch bei einem Ausscheiden von Mitgliedern nicht unterschritten werden darf (Art 3 Abs 4 SCE-VO). Die Einzahlungen auf die Geschäftsanteile haben jedoch zu jeder Zeit zumindest € 30.000 zu betragen (Art 3 SCE-VO). Ist in der Satzung nichts anderes bestimmt, haften die Mitglieder der SCE für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur bis zur Höhe ihres eingezahlten Geschäftsanteils (Art 1 Abs 2 SCE-VO). Ist die Haftung der Mitglieder beschränkt, muss die Firma der SCE den Zusatz „mit beschränkter Haftung” enthalten (Art 1 Abs 2 SCE-VO).
Literatur: Krejci, Heinz, Gesellschaftsrecht, Band II: Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Privatstiftungen, Manz Verlag (2006); Mader, Peter, Kapitalgesellschaften, 5. Auflage, OracRechtsskriptum, Verlag LexisNexis ARD Orac (2006). Weiterführende Informationen siehe auch Quellenverzeichnis (Bücher, Zeitschriften und Internetadressen) beim Stichwort „ Gesellschaftsformen, österreichische”. Siehe auch Gesellschaftsrecht, Europäisches (mit Literaturangaben).
Vorhergehender Fachbegriff: Europäische Genossenschaft (EU-GEN) | Nächster Fachbegriff: Europäische Handelskammer
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|