(Societas Cooperativa Europaea, SCE). Mit der am 22.7.2003 erlassenen und am 21.8.2003 in Kraft getretenen Verordnung (VO/EG Nr. 1435/2003; AB1.EG L 207 vom 18.8.2003, S. 1), die ebenfalls durch eine RL hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer vom gleichen Tage flankiert wird, hat der Rat mit der EU-GEN eine weitere supranationale Rechtsform geschaffen. Diese ist insbesondere für den Mittelstand attraktiv, da Mitglieder auch natürliche Personen sein können und nur ein Mindestkapital von 30.000 EUR eingesetzt werden muss. Der Zweck der EU-GEN liegt dabei darin, den Bedarf ihrer Mitglieder zu decken und/oder deren wirtschaftliche und/oder soziale Tätigkeiten zu fördern. Insgesamt stehen fünf verschiedene Gründungsvarianten zur Verfügung: die Unternehmer-, die Kooperation-, die Unternehmens-, die Verschmelzungs- und die UmwandlungsGenossenschaft, wobei immer mind. zwei Gründungsmitglieder dem Recht zweier unterschiedlicher Mitgliedstaaten unterliegen müssen. Wie bei der Europa-AG kann zwischen einem dualistischen und einem monistischen Verwaltungsorgan gewählt werden. Auch die Mitwirkung der Arbeitnehmer einer EU-GEN entspricht inhaltlich der Mitbestimmung in der Europa-AG. Unterschiede ergeben sich dadurch, dass die EU-GEN auch von Einzelpersonen gegründet werden kann. Der deutsche Gesetzgeber hat die EU-GEN fristgemäss zum 18.8.2006 eingeführt. Siehe auch Gesellschaftsrecht, Europäisches (mit Literaturangaben).
Literatur: El Mahi, Die Europäische Genossenschaft, DB 2004, 967 ff.; Schaffland/Korte, Das Genossenschaftsgesetz im Zeichen der Europäisierung und Internationalisierung, NZG 2006, 253 f.; Schulze (Hrsg.), Europäische Genossenschaft, SCE, Handbuch, Baden-Baden 2004; ders., Die Europäische Genossenschaft (SCE), NZG 2004, 792 ff.
Abk. für Europäische Genossenschaft.
siehe Europäische Genossenschaft, Societas Cooperativa Europaea (SCE).
Vorhergehender Fachbegriff: Europäische Gemeinschaften (EG) | Nächster Fachbegriff: Europäische Genossenschaft/Societas Cooperativa Europaea (SCE), mit Sitz in Österreich
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|