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Europäische Währungseinheit

(European Currency Unit, ECU) seit 1979 Recheneinheit und Zahlungsmittel zwischen den Zentralbanken im Europäischen Währungssystem (EWS) sowie seit 1981 einzige Rechnungseinheit der Europäischen Gemeinschaften (EG). Die ECU ist eine Kunstwährung, die sich aus einem Währungskorb aus den Währungen der EG-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Das Gewicht der einzelnen Gemeinschaftswährungen in diesem Korb entspricht der wirtschaftlichen Bedeutung des jeweiligen Mitgliedstaates in der EG, die anhand folgender drei Kriterien ermittelt wird: Anteil des Mitgliedstaats am EG-Bruttosozialprodukt, seinem Anteil am innergemeinschaftlichen Handel und den Quoten des betreffenden Landes am kurzfristigen Währungsbeistand und am mittelfristigen finanzeillen Beistand der EG. Da der Währungskorb aus festen Währungsbeiträgen besteht, verändert sich der prozentuale Anteil der einzelnen Währungen im Korb, wenn sich die Wechselkurse zwischen den Währungen ändern. Deshalb wird der Währungskorb der ECU alle fünf Jahre anhand obiger Kriterien überprüft und ggf. neu festgesetzt. Die ECU wurde am 13.3. 1979 mit dem Inkrafttreten des EWS eingeführt. Der Währungskorb der ECU wurde zunächst von der früheren Europäischen Rechnungseinheit ERE, die 1975 in der EG eingeführt worden war, unverändert übernommen und zweimal, nämlich am 17.9. 1984 und am 21.9. 1989, neu festgesetzt . Sie hatte Ende 1991 einen Gegenwert von 1 ECU = 2,03553 DM. Nach dem Vertrag von Maastricht vom 7.2. 1992 über die Europäische Union soll die Zusammensetzung des ECU-Währungskorbs nach Beginn der zweiten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion vom 1.1. 1994 nicht mehr geändert werden. Die ECU dient im EWS als Bezugsgrösse (numéraire) für die Festsetzung der Wechselkurse, als Grundlage für einen Abweichungsindikator, als Recheneinheit (dénominateur), in der die Devisenmarktinterventionen und gegenseitigen Kreditgewährungen im EWS gemessen und beim Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit (EFWZ) verbucht werden, sowie als Zahlungsmittel zwischen den Zentralbanken der EG-Staaten, mit dem diese ihre Schuldsalden aus den Devisenmarktinterventionen begleichen können. Dabei ist die Gläubigerzentralbank allerdings nicht verpflichtet, mehr als 50% ihrer Forderungen in ECU entgegenzunehmen. Die ECU ist darüber hinaus seit dem 1.1. 1981 die einzige Rechnungseinheit der EG. Sie entwickelt sich schliesslich zunehmend zu einer internationalen Anlagewährung, insb. am Euromarkt, wo sie inzwischen eine der bedeutendsten Emissionswährung für Euro-Anleihen ist. Ausser ECU-Anleihen werden, insb. in Belgien und Luxemburg, auch zunehmend ECU-Gut- haben bei Geschäftsbanken gehalten. Die ECU wird heute in allen EG-Staaten als Devise anerkannt und unterliegt damit den üblichen devisenrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes. Sie soll nach dem Vertrag von Maastricht über die Europäische Union mit Beginn der dritten Stufe der Europäischen Wirt- schafts- und Währungsunion, d.h. spätestens am 1.1. 1999, die gemeinsame Währung der EG werden und die nationalen Währungen der EG-Mitgliedstaaten ablösen. 

ECU

- Europäisches Währungssystem (EWS)

(EWRE) in der Satzung des Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit definierte und beim - kurzfristigen Währungsbeistand ursprünglich angewandte Europäische Rechnungseinheit.

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