Eine Version der Rechtsschutzversicherung, die versicherten Fahrern Schutz beim Fahren nicht auf sie zugelassener Kraftfahrzeuge bietet. Diese Rechtsschutzform wird sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen und Behörden angeboten. So haben beispielsweise Unternehmen die Möglichkeit, alle im Unternehmen beschäftigten Fahrer zu versichern. Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein genannte Person als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeugs sowie Anhängers zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Weiter besteht Versicherungsschutz für die Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrgast, Fussgänger und Radfahrer (-4 Fussgänger-Rechtsschutz).
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