ist die Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie in nationales Recht. Mit dem Fernabsatzgesetz für Finanzdienstleistungen vom 30.6.2002 regelte der Gesetzgeber den Abschluss von Versicherungsverträgen mit Hilfe von Medien der Telekommunikation. Versicherungsnehmer müssen nach dem Fernabsatzgesetz bestimmte Informationen und Vertragsbedingungen erhalten. Dies betrifft vor allem die Identität und Anschrift des Anbieters, die Merkmale der angebotenen Finanzdienstleistung sowie Angaben zu Steuern, Zahlungsmodalitäten und zum Widerrufsrecht.
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