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Fernabsatzgesetz für Finanzdienstleistungen

ist die Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie in nationales Recht. Mit dem Fernabsatzgesetz für Finanz­dienstleistungen vom 30.6.2002 regelte der Gesetzgeber den Abschluss von Versicherungsverträgen mit Hilfe von Medien der Telekommunikation. Versicherungsnehmer müssen nach dem Fernabsatzge­setz bestimmte Informationen und Vertragsbedingungen erhalten. Dies betrifft vor allem die Identität und Anschrift des Anbieters, die Merkmale der angebotenen Finanzdienstleistung sowie Angaben zu Steuern, Zahlungsmodalitäten und zum Widerrufsrecht.

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