Als Folgeprämie wird jede Prämie für eine Versicherung bezeichnet, die nach der Erstprämie fällig wird. Wird eine Prämie nicht rechtzeitig bezahlt, so kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Ist diese Frist erfolglos abgelaufen, so gilt für den Versicherer bei Gebäude-Feuerversicherungen: Er muss dem Hypothekengläubiger unverzüglich Mitteilung machen. Tritt dagegen ein Versicherungsfall ein, ist der Versicherer von der Leistungspflicht befreit. Ausserdem ist die Versicherung zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die Wirkungen der Kündigung werden aufgehoben, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Kündigung die Zahlung nachholt, oder - falls die Kündigung mit der Fristbestimmung verbunden war - innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist. Dies gilt aber nur, sofern der Versicherungsfall nicht schon eingetreten ist.
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