Als Ergänzung zur Privathaftpflichtversicherung werden von einer zunehmenden Anzahl von Versicherern so genannte Forderungsausfall-Versicherungen angeboten. Diese bieten dem Versicherungsnehmer Schutz für den Fall, dass er selbst einen Schaden erlitten hat und keinen Schadensersatz vom Schädiger erhält, weil dieser nicht zahlungsfähig beziehungsweise nicht versichert ist. Im Vordergrund steht hier also die Schliessung der bestehenden Lücke von etwa 40 Prozent der Haushalte in Deutschland, die nicht privathaftpflichtversichert sind. Versichert ist dann der Schaden, den der Versicherte dadurch erleidet, dass er erfolglos Zwangsvollstreckungsversuche in das Vermögen des Schädigers unternimmt und auch keine Haftpflichtversicherung auf Seiten des Schädigers eintritt. Person sind versichert. Bei einer Versicherung für fremde Rechnung stehen die Leistungen dem Versicherten zu.
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