Das Bundesministerium der Justiz veröffentlicht alljährlich im Fundstellennachweis A das gesamte Bundesrecht; mit Ausnahme der völkerrechtlichen Vereinbarungen. Diese sind im Fundstellennachweis B zusammengefasst. Beide F. erscheinen im Bundesanzeiger.
(EU-)Gemeinschaftsrechts von A - Z. S. Internet-Portal zum Recht der Europäischen Union. http://www.europa.eu.int/eur-lex/de
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