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gebundener Preis

Ein Preis, der entweder durch behördliche Verordnung oder durch ver­bindliche Vorschrift des Herstellers in seiner Höhe festgelegt ist. Der behördlich verordnete Preis wird als regulierter Preis bezeichnet, bei den privatwirtschaftlich gebundenen Preisen wird zwischen horizontal, d.h. durch Kartellabsprache auf derselben Wirtschaftsstufe gebundenen und vertikal gebundenen Preisen unterschieden, bei denen ein Hersteller den ihm nachgelagerten vvinscnartssturen aen Hogaoepreis rur aas innen gelieferte Erzeugnis genau vorschreibt (vertikale Preisbindung).

Bis zur Aufhebung der vertikalen - Preisbin­dung im Jahre 1973 bestand in der Bundesrepu­blik die Möglichkeit für Hersteller von Markenarti­keln, Preisbindungen zur Genehmigung beim Kartellamt vorzulegen. Heute gilt diese Form der Preisbindung der zweiten Hand nur noch für La­denpreise von Verlagserzeugnissen, d.h. Büchern und Zeitschriften.

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