Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Gefühlsbetonte Werbung

In der Werbung darf selbstverständlich zum Absatz gewerblicher Leistungen das Gefühl angesprochen und - bspw. in Glück, Son­nenschein und Liebe - als emotionsanregen­der Werbeappell eingesetzt werden (Sug­gestivwerbung). Die Rechtsprechung be­zeichnet das Schaffen positiver Stimmungen und das Ansprechen von Gefühlsregungen des Umworbenen als nicht grundsätzlich wettbewerbswidrig. Die Grenze zur Wett­bewerbswidrigkeit ist dann überschritten, wenn in der Werbung ohne sachliche Bezug­nahme auf die angebotene Ware oder Lei­stung, ihre Eigenschaften, Qualität, Preis­würdigkeit oder sonstige Besonderheiten zielbewusst bei dem Umworbenen Mitleid erregt wird, um dieses Gefühl im eigenen wirtschaftlichen Interesse als entscheidendes Kaufmotiv auszunutzen. Hierin wird eine unsachliche Beeinflussung des Kunden gese­hen (Kundenfang). Wettbewerbswidrig ist bspw. der planmäßige Einsatz schwer Sprachbehinderter in der Zeitschriftenwer­bung im Haus-zu-Haus-Geschäft, die sich nur durch Vorzeigen einer Schrifttafel ver­ständlich machen können. Für Blindenware darf nur in begrenztem Umfang unter Hin­weis auf die Beschäftigung von Blinden oder die Fürsorge für sie hingewiesen werden (vgl. Blindenwaren-Vertriebsgesetz). Ähnliches gilt für die Schwerbeschädigten-Waren (vgl. Schwerbeschädigtengesetz). Neuerdings wird gefühlsbetonte Werbung v. a. mit dem Hinweis betrieben, dass der Um­worbene, wenn er sich im Sinne der Werbung entscheidet, etwas Positives für die Umwelt tut. Hier wird appelliert an das soziale Ver­antwortungsgefühl, und das schlechte Ge­wissen der Bürger wird bezüglich des Um­weltschutzes für eigene Werbezwecke ausgenutzt. Bspw. würde die Erklärung eines Autohändlers, für jeden gekauften Wagen ei­nen Baum zu stiften, als wettbewerbswidrig angesehen. Werbung mit der Angst wird ebenfalls als wettbewerbswidrig betrachtet, wenn zur Steigerung des eigenen Umsatzes Angstgefühle hervorgerufen oder bestehen­de Angstgefühle bestärkt werden. Dies gilt besonders, wenn die Angstgefühle in bezug auf die eigene Gesundheit geschürt werden. Besorgnis um die Erhaltung der Gesundheit verbunden mit fachlicher Unkenntnis kann besonders für Waren und Leistungen, die die Gesundheit fördern sollen, ausgenutzt wer­den. Die Rechtsprechung stellt hier strenge Anforderungen.    

Vorhergehender Fachbegriff: Gefälligkeitswechsel | Nächster Fachbegriff: GEFI-Kredite



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Marktmitläufer | Betriebsvermögensvergleich, unvollständig | Sortenhandel

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon