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Ländliche Genossenschaften

(deutsche), Bank- und Warengenossenschaften, die in der Tradition von Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Wilhelm Haas stehen. Ausser Raiffeisenbanken (Kreditgenossenschaft mit Warengeschäft,  Volks- und Raiffeisenbanken) gehören hierzu vornehmlich landwirtschaftliche Bezugs- und Ab­satzgenossenschaften, landwirtschaftliche Produktions- und Verwertungsgenossenschaften sowie land­wirtschaftliche Produktivgenossenschaften. Das ländliche Genossenschaftswesen ist weithin dreistufig organisiert. Örtliche Genossenschaften wer­den in ihrem Fördergeschäft von regionalen und/oder nationalen Zentralgenossenschaften unterstützt. Flankiert wird der ländliche Genossenschaftsverbund von regionalen und nationalen Genossenschafts­verbänden, welche für ihre Mitglieder etliche Serviceleistungen in den Bereichen Interessenvertretung, Prüfung, Beratung sowie Aus- und Weiterbildung erbringen (genossenschaftliches Verbandswesen). Siehe auch  Genossenschaft, deutsche und   Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, österreichi­sche, jeweils mit  Literaturangaben.

Literatur: Aschhoff, G./Henningsen, E.: Das deutsche Genossenschaftswesen. Entwicklung, Struk­tur, wirtschaftliches Potential, 2. Auflage, Frankfurt a. M. 1995; Die deutschen Genossenschaften 2004, Entwicklungen — Meinungen — Zahlen, DG VERLAG, Wiesbaden.

siehe   Ländliche Genossenschaften.

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