Region, deren Abgrenzung in der Hauptsache unter Verwendung von Kriterien der agrarischen Produktionsweise (Anteil der Erwerbstätigen in der Landwirtschaft an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen = Agrarquote) versucht wird. Da die Agrarquote in den Industrieländern allgemein stark gesunken ist, erreicht sie auch im ländlichen Raum höchstens die als Grenzwert angenommenen 40%, so dass zusätzliche Abgrenzungskriterien notwendig werden. Es bieten sich dafür die Bevölkerungsdichte (ländlicher Raum = unter 200 Einwohner je qkm) oder die Wohnortgrösse (bis 2000 Einwohner) an. Die Problematik der Abgrenzung des ländlichen Raumes ergibt sich dadurch, dass von einem herkömmlichen Gegensatz von Stadt und Land auch hinsichtlich der Siedlungsweise und des Sozialgefüges bzw. der gesellschaftlichen Verhältnisse kaum noch gesprochen werden kann. Dennoch ist eine regionalpolitische Abgrenzung des "ländlichen Raumes" dann nötig, wenn er zum Problemgebiet wird (Gemeinschaftsaufgabe) oder zum Objekt einer regionalpolitischen Konzeption, wie etwa der räumlichen Aufgabenteilung, der Entballung oder der Agrarpolitik. Nicht zuletzt ist die Überlappung des ländlichen Raumes mit den Gebietskategorien, die als "periphere" oder "von der Natur benachteiligte Gebiete" bezeichnet werden, häufig anzutreffen; die Problemlösung ist in solchen Fällen gemeinsam anzustreben (Küstenplan).
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