Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Gesetz der abnehmenden Grenzrate der Substitution

Die Grenzrate der Substitution des Gutes y durch Gut x ist jene Menge y, deren Abgang durch Erhöhung von x um eine Einheit bei unverändertem Versorgungsniveau (Indifferenzkurven) gerade ausgeglichen wird. Bei begrenzt substituierbaren Gütern hängt sie vom jeweiligen Verhältnis der Mengen beider Güter ab. Das Gesetz der abnehmenden Grenzrate der Substitution beinhaltet, dass mit zunehmender Menge des Gutes x ein Wirtschaftssubjekt für jede weitere Einheit von x eine immer kleiner werdende Menge von y aufgibt. Die Steigung der Tangente an die Indifferenzkurve (Substitutionstangente), durch welche die Grenzrate der Substitution gemessen wird, nimmt mit wachsender Menge von x (absolut) ab. Literatur: Ott, A. E. (1986)

Vorhergehender Fachbegriff: Gesetz betreffend die Erwerbs und Wirtschaftsgenossenschaften (GenG) | Nächster Fachbegriff: Gesetz der Absatzwege



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Börsengeschäftsabwicklung | Unternehmenspersönlichkeit | overshooting

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon