Üblich bei Wohn-, Geschäfts- und landwirtschaftlichen Gebäuden. Die Gleitende Neuwert-Versicherung passt automatisch den Gebäudewert des versicherten Gebäudes immer dem vom Statistischen Bundesamt errechneten Baupreisindex an. Die Versicherungssumme wird nach Preisen von 1914 festgesetzt. Die Grundprämie wird über den von den Versicherern jährlich ermittelten gleitenden Neuwertfaktor hochgerechnet. So ist gewährleistet, dass die normale Wertsteigerung einer Immobilie im Laufe der Jahre stets berücksichtigt wird und der Hausbesitzer im Falle eines Falles immer den Wiederherstellungswert seines Hauses bekommt. Nur selten kann auch bei dieser Versicherungsform Unterversicherung entstehen. Meist ermittelt zudem der Versicherer selbst die Versicherungssumme von 1914. Sind werterhöhende Veränderungen am Gebäude oder Gebäudeteilen vorgenommen worden, kann dies auch die Gleitende Neuwert-Versicherung beeinflussen. Deswegen ist es sinnvoll, diese Änderungen dem Versicherer zu melden. Die Entschädigung im Schadenfall erfolgt zum Neubauwert am Schadenstag.
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