Versicherung einer Personenmehrheit durch einen gemeinsamen Versicherungsvertrag, bei dem die Gruppenleitung die Beiträge bei den versicherten Mitgliedern oder Arbeitnehmern einzieht und geschlossen an den Versicherer abführt. Arbeitgeber, Verbände wie beispielsweise Sportverbände und Vereine haben die Möglichkeit, für ihre Arbeitnehmer oder Mitglieder Gruppenversicherungsverträge abzuschliessen. Vorteilhaft sind die meist besseren Konditionen. Die Voraussetzungen für den Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrages ergeben sich aus den Richtlinien des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen. Der zu versichernde Personenkreis muss nach objektiven Merkmalen aus der Gesamtbelegschaft ausgewählt werden. Die Umschreibungen dieses Personenkreises sind im Vertrag festzulegen. Bei einer Beteiligungsquote von mindestens 90 Prozent können sowohl der rabattierte Einzeltarif als auch der Firmengruppentarif angewendet werden. Auf eine Gesundheitsprüfung wird bis zu einer vom Versicherungsunternehmen festgelegten Grenze üblicherweise verzichtet, wenn nicht einzelne zu versichernde Personen ein besonderes Risiko darstellen. Ausnahmen davon gibt es vorwiegend bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Bei einer Beteiligungsquote von 50 bis 89 Prozent wird meist nur der rabattierte Einzeltarif angewandt. Eine Gesundheitsprüfung findet meist auf dem vereinfachten Gesundheitsfragebogen statt. Bei Berufsverbänden müssen wenigstens 100 Mitglieder versichert werden; diese Anzahl muss mindestens 50 Prozent eines bestimmten Personenkreises entsprechen. Angewandt werden kann aber nur der rabattierte Einzeltarif. Der zu versichernde Personenkreis muss nach einheitlichen Leistungen versichert werden, beispielsweise sollten Versicherungssummen oder Beiträge gleich sein. Sollten die Leistungen nach Berufsgruppen gestaffelt werden, ist es auch möglich, mehrere Gruppen zu bilden, wie Geschäftsführer, kaufmännische Angestellte, gewerbliche Angestellte. Dabei kann die Leistung für jede dieser Gruppen auch wieder einheitlich festgelegt werden.
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