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Haftung von Versicherungsvertretern

Wer falsch berät, haftet für die daraus resultierenden Schäden. Bei Einfirmenvertretern und Mehrfach-Vermittlern haftet das Unternehmen, in dessen Auftrag Verträge vermittelt werden, für Schäden. Das sind dann meist Banken oder Versicherungsgesellschaften. Die Schadensersatzansprüche können deswegen direkt an das Unternehmen gerichtet werden. Selbstständige Versicherungs- und Finanzmakler haften zunächst selbst. Die Rechtsprechung geht aber in letzter Zeit dazu über, auch das Unternehmen, dessen Verträge vermittelt werden, in die Haftung einzubeziehen. Ist der Makler als GmbH oder Aktiengesellschaft organisiert, besteht die Gefahr, dass nur Schadensersatzansprüche bis zur Höhe des eingetragenen Mindestkapitals ersetzt werden. Bei der GmbH sind das 25 000 Euro. Viele, aber nicht alle Versicherungsund Finanzmakler haben eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die leistet aber nicht bei vorsätzlich begangenen Falschberatungen; diese sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ein Kunde sollte den Makler nach einer solchen Versicherung und deren Deckungssummen fragen.

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