(im Konzernabschluss) nimmt die veränderten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte nach Massgabe der angestrebten Konzernbilanzpolitik auf, passt ausländische Jahresabschlüsse an das deutsche Handelsrecht an, vereinheitlicht die Währung im Konzern und stellt insofern eine Fortschreibung der Einzelabschlüsse im Hinblick auf die Notwendigkeiten des Konzernabschlusses dar.
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