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Handelshemmnisse, technische, Abbau in Europa
Die Schaffung des Europäischen Binnenmarktes erfordert vor allem die Beseitigung von Barrieren im Warenverkehr, und zwar durch Überwindung von Grenzkontrollen und administrativen Hürden, Abbau von technischen Hemmnissen, Verbot von mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen sowie Verzicht auf Erlaß sog. Maßnahmen gleicher Wirkung. Technische Hemmnisse sind darin begründet, dass es von Land zu Land außerordentlich viele, gleichwohl ganz verschiedene Normen für die Gestaltung von Erzeugnissen gibt, wie sie etwa in der Bundesrepublik Deutschland allein schon in rund 20.000 DIN-Vorschriften, aber auch in mancherlei Gesetzen und Verordnungen zum Ausdruck kommen. Zur unabdingbaren Überwindung solcher technischen Hürden werden vier Wege beschritten: Anerkennung der Gleichwertigkeit bestehender Normen und Prüfverfahren (Aquivalenzprinzip), Vereinheitlichung von einzuhaltenden Standards (Harmonisierungsprinzip), Schaffung von Standardisierungsgremien auf bestimmten Gebieten sowie Vereinbarung gegenseitiger Information bei Einführung neuer nationaler Normen. - Das Aquivalenzprinzip impliziert, dass einem in einem anderen Land der Europäischen Gemeinschaft rechtmäßig hergestellten oder vertriebenen Produkt der Zugang zum heimischen Markt nicht versagt werden kann. Daran anknüpfend hat der Europäische Gerichtshof z.B. entschieden, dass Bier, das nicht nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut wird, soweit es aus EG-Ländern stammt, in der Bundesrepublik Deutschland, mit einer entsprechenden Kennzeichnung versehen, frei verkauft werden darf. Mit der gegenseitigen Anerkennung von Normen und Prüfverfahren entfällt auch das Erfordernis, beispielsweise britische Industrienormen daraufhin zu prüfen, ob sie mit vergleichbaren deutschen Anforderungen (z.B. DIN) übereinstimmen. Ein Exporteur muss deshalb von einem Erzeugnis nicht mehr für j edes Land eine spezifische Variante entwickeln. - Die Verfechter des Harmonisierungsprinzips geben sich mit dieser Vorstellung nicht zufrieden. Sie treten dafür ein, technische Regelungen möglichst weitgehend zu vereinheitlichen, also beispielsweise die bei Lebensmitteln erlaubten Zusatzstoffe für die gesamte Europäische Gemeinschaft verbindlich festzulegen. Ein deutscher Anbieter braucht dann nicht mehr zu prüfen, ob beispielsweise ein bestimmter Farbstoff für Joghurt auch in Belgien oder in Frankreich zugelassen ist. Im allgemeinen nimmt man in Brüssel mittlerweile Abstand von minutiösen, von Perfektionsdrang gekennzeichneten Detailregelungen, die zu einer akribischen Definition von einzelnen Komponenten eines Erzeugnisses und dadurch zum Teil zu grotesken Ergebnissen geführt haben, und begnügt sich damit, Richtlinien dafür zu erlassen, welchen Anforderungen Produkte gerecht werden müssen. Technische Einzelheiten werden dabei, wenn überhaupt noch, durch einen Verweis auf althergebrachte europäische Normen geregelt. - Einer technisch bedingten Marktsegmentierung sollen ferner auf solchen Gebieten, wo es bislang keine nationalen Normen gibt oder wo diese veraltet erscheinen, europäische Standardisierungsgremien entgegenwirken (z.B. CEN und CE- NELEC). Dies gilt namentlich für die Bereiche Telekommunikation und Elek- tronischeDatenverarbeitung. - Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft haben sich nicht zuletzt darauf geeinigt, sich gegenseitig über neue nationale Normen und Reglementierungen zu unterrichten. Die Europäische Kommission verfügt dabei über das Recht, deren Wirksamkeit für bis zu einem Jahr auszusetzen, wenn sie zu der Überzeugung gelangt, dass eine Lösung auf EG-Ebene gesuchtwerden soll. -
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