Hierbei handelt es sich um unveränderbare (bzw. nicht kostenlos veränderbare) Eigenschaften des Agenten oder der von ihm angebotenen Güter und Dienstleistungen, die dem Prinzipal ex ante (vor Vertragsschluss) verborgen sind, sich aber ex post (nach Vertragsschluss) offenbaren.
Der Agent kann demnach dem Prinzipal ex ante falsche Tatsachen vorspielen. Aus dieser Informationsasymmetrie resultiert die
Gefahr der adversen Selektion, also des Risikos der Auswahl unerwünschter Vertragspartner.
Form eines Konflikts im Rahmen von Principal-Agent-Konflikten.
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