Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Hinterbliebenenbeihilfe erhält der hinterbliebene Ehegatte eines Schwerverletzten, wenn der Tod nicht Folge eines Arbeitsunfalls war und folglich kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht. Dabei liegt die Höhe einmalig bei 40 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes des verstorbenen Versicherten. Bei Härtefällen gibt es anstatt der Einmalzahlung laufende Beihilfe bis zur Höhe einer Hinterbliebenenrente. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Vollwaisen Anspruch auf Hinterbliebenenbeihilfe.
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