Eine Form der internationalen Kooperation, bei der sich mindestens zwei rechtlich selbstständige Unternehmen aus unterschiedlichen Ländern formal verbinden, um gemeinsam eine Marktposition und Wettbewerbsvorteile zu erlangen, die aus eigener Kraft nicht erarbeitet werden könnten. Eine i. str. A. unterscheidet sich von einem internationalen Joint Venture dadurch, dass in ihrem Mittelpunkt ein Mutterunternehmen steht. I. d. R. gibt es bei einer solchen Zusammenarbeit gegenseitige Kapitalbeteiligungen.
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