Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Karriere

Als Karriere bezeichnen J. Berthel und R. Koch “jede beliebige Stellenfolge einer Person im betrieblichen Stellengefüge”. Das bezieht sich auf Beförderungen ebenso wie auf horizontale Versetzungen. Berthel und Koch grenzen “Kar­riere” von dem öffentlichen Dienst stammenden Begriff der “Laufbahn” als dem normiertem Werdegang von Beamten, ab.
Innerhalb der Lebensbiographie eines Menschen stellt der Karrierebegriff allein auf den beruflichen Teil ab; durch die enge Verflechtung von Arbeit mit anderen Lebensbereichen hat der berufliche Aufstieg in einer Leistungsgesellschaft allerdings zentrale Bedeutung für die Selbstachtung und soziale Anerkennung der Person insgesamt.

Vorhergehender Fachbegriff: Karibische Gemeinschaft | Nächster Fachbegriff: Karriereplanung



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Zeitakkord (Stückzeitakkord) | Devisenkommissionsgeschäfte | Neuproduktentwicklung

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon