Die Kinderunfallversicherung ist eine Form der privaten Unfallversicherung. Sie kann für Kinder beginnend mit der Geburt in der Regel bis zum vollendeten 16. Lebensjahr abgeschlossen werden. Am Ende des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, stellen die Versicherungsgesellschaften üblicherweise den Vertrag von dem speziellen Kindertarif auf den Erwachsenentarif um. Kinderunfallversicherungen bieten im Prinzip die gleichen Leistungen wie andere private Unfallversicherungen. Ausnahme ist das Tagesgeld. Das gibt es hier nicht. Allerdings sind auch Schäden durch die versehentliche Einnahme schädlicher Stoffe mitversichert. Stirbt der Versicherungsnehmer, meist die zahlenden Eltern oder die Grosseltern, wird die Unfallversicherung für das versicherte Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei fortgeführt - allerdings nur dann, wenn der Versicherungsnehmer bei Beginn des Versicherungsschutzes das 45. Lebensjahr noch nicht überschritten hatte.
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