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Kinderverletztengeld

Mit der Neuregelung der gesetzlichen Unfallversicherung durch das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches wurde ein Kinderverletztengeld eingeführt. Es wird im Falle der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines durch einen Versicherungsfall verletzten Kindes wie ein Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes gezahlt.

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