Der Deutsche Werberat hat „Verhaltensregeln für die Werbung mit und vor Kindern in Werbefunk und Werbefernsehen“ verabschiedet, die seit 1974 in Kraft sind. Die zentralen Bestimmungen lauten: „Die Werbung soll sich nicht die natürliche Leichtgläubigkeit der Kinder oder den Mangel an Erfahrung von Jugendlichen zu Nutze machen oder ihr Anhänglichkeitsgefühl ausnutzen. Werbung, die sich an Kinder und Jugendliche wendet, soll in Text und Bild nichts enthalten, was geeignet ist, ihnen geistigen, moralischen oder physischen Schaden zuzufügen.“ Aus diesem allgemeinen Grundsatz wurden folgende Gestaltungsrichtlinien abgeleitet: - Kein Vortrag von Kindern über besondere Vorteile und Eigenarten eines Produktes, der den natürlichen Lebensäußerungen des Kindes nicht gemäß ist. - Keine direkten Kauf- oder Konsumaufforderungen an Kinder. - Keine direkten Aufforderungen von oder an Kinder, andere zu veranlassen, ein Produkt zu kaufen. - Keine mißbräuchliche Ausnutzung des Vertrauens von Kindern in bestimmte Personen. - Besonders bedachtsamer Einsatz aleatorischer Werbung. - Keine nachahmenswerte oder billigende Darstellung strafbarer Handlungen oder sonstigen Fehlverhaltens (Werberecht).
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