(small & medium sized enterprises, abgek. SME). Die Frage der Definition bzw. der Abgrenzung von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) oder small & medium sized enterprises (SME) ist nicht stringent zu beantworten: Ob ein Unternehmen mit beispielsweise 50 Mitarbeitern noch als „klein” oder bereits als „mittelgross” kategorisiert wird, hängt von den verwendeten Grenzwerten ab. Eine wissenschaftlich begründbare Bestimmung der einzelnen Grenzwerte (gleich ob für Umsatz, Zahl der Beschäftigten oder Bilanzsumme) ist aber auch nicht bei Berücksichtigung der jeweiligen Wirtschaftsbereiche herzuleiten. Aufgrund dessen wird in der Bundesrepublik Deutschland seit 1976 auf eine offizielle und allgemeingültige Definition des Mittelstands oder kleiner und mittlerer Unternehmen verzichtet; es werden stattdessen fallweise Arbeitsdefinitionen verwandt (Deutscher Bundestag, 1976). Gänzlich fehlende oder divergierende Definitionen innerhalb Europas veranlassten die Europäische Union dazu, Mitte der 90er Jahre eine EU-Definition zu erlassen. In der aktuellen Fassung wird danach ausschliesslich nach der Diktion Mikro-, Klein-, Mittel- und Grossunternehmen unterschieden, und zwar unter Einbeziehung der Merkmale „Beschäftigte”, „Umsatz” und „Bilanzsumme” sowie dem Kriterium „Eigenbesitz”. Siehe auch Mittelstandsökonomie, Kapitel 2, Tabelle und die dort angegebene Literatur.
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