An die Stelle eines listenpreismodifizierenden Konditionensystems kann in der Praxis auch ein konditionales Nettopreissystem treten, bei dem für jede denkbare Geschäftsbeziehung bzw. Markttransaktion zwischen dem Anbieter und den Abnehmern ein spezieller Tarif als Nettopreis vorgesehen wird. Bei der Festlegung der Tarife müßten allerdings vielfältige, prinzipiell denkbare Anbieter- und Abnehmerleistungskombinationen im voraus fixiert und bewertet werden. Dies ist weniger praktikabel als die Fixierung von Prinzipien, nach denen im Einzelfall Leistungsaufteilungen zwischen Anbieter und Abnehmer zu erfassen, zu quantifizieren, zu bewerten und in konditionenbedingte Listenpreismodifikationen zu „übersetzen“ sind. Insofern ist das Bemühen vieler Anbieter verständlich, ein prinzipiengestütztes Konditionensystem zu gestalten.
Das Konfidenzintervall gibt im Rahmen der Inferenzstatistik an, in wieviel Prozent aller Stichproben einer Grundgesamtheit (Stichprobenverteilung) erwartet werden kann, dass der - unbekannte - „wahre Wert“ der Grundgesamtheit in den Grenzen des Intervalls liegt (V ertrauenswahrscheinlichkeit).
Literatur: Keller, D., Herstellerkonditionen und Handelsleistungen. Theoretische Grundlagen und Ansatzpunkte einer Systemgestaltung, Frankfurt a.M.u.a. 1991.
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