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Konsumerismus (Consumerism)

i. e.S. die soziale Bewegung der US-ameri­kanischen Verbraucher mit dem Ziel, ihre Interessen gegenüber privaten, aber auch öf­fentlichen Anbietern mittels medienwirksa­mer Aktionen, Boykotts oder Mobilisierung des Gesetzgebers durchzusetzen. I. w. S. um­faßt dieser Begriff alle Aktivitäten von staat­lichen Institutionen, unabhängigen Organi­sationen oder Unternehmen zum Schutz der Verbraucher vor sie beeinträchtigenden Praktiken der Anbieter (Verbraucherpoli­tik). Als soziale Bewegung hat der Konsumeris­mus in den USA v. a. zu Anfang des 20. Jahr­hunderts, während der 30 er Jahre und in der Zeit von etwa 1960-1980 erhebliche gesell­schaftspolitische Bedeutung erlangt. Die jüngste Verbraucherbewegung erhielt An­stöße von Autoren wie John Kenneth Gal- braith und Vanee Packard, die die unterneh­merische Praxis kritisch analysierten, durch das öffentlichkeitswirksame Auftreten des ’Verbraucheranwalts’ Ralph Nader und durch das Eintreten führender Politiker für verbraucherpolitische Ziele (Verbraucher­programme der Präsidenten Kennedy, John­son und Nixon). Als besonders einflußreich für den Konsumerismus und die internatio­nale Verbraucherpolitik erwiesen sich die von Kennedy im Jahre 1962 proklamierten Verbraucherrechte (Recht auf Sicherheit, Recht auf Information, Recht auf Auswahl, Recht auf Anhörung). Die Verbraucherbewegung in den 60 er und 70 er Jahren war v. a. darauf gerichtet, die proklamierten Rechte durch Maßnahmen der staatlichen Regulierung zu erreichen. Ei­ne Fülle gesetzgeberischer Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers vor gesundheitli­chen, materiellen und immateriellen Schä­den, zur Verbesserung seiner informatori­schen Grundlagen und zur Stärkung seiner Rechtsposition belegen den Erfolg des Konsumerismus. Darüber hinaus erreichte die Bewegung verschiedene Formen einer Insti­tutionalisierung des Verbraucherschutzes in der staatlichen Administration und veran- laßte eine Vielzahl von privaten Großun­ternehmen zur Errichtung von speziellen organisatorischen Einheiten für verbrau­cherpolitische Belange (Verbraucherab­teilungen; consumer affairs departments). Aufgrund dieser Erfolge, aber auch infolge eines veränderten wirtschaftlichen und ge­sellschaftspolitischen Klimas in den USA verliert der Konsumerismus seit Ende der 70 er Jahre an Dynamik und - mit Ausnahme der ökologischen Dimension - an öffentli­chem Interesse. Auch ist eine Erweiterung und Schwerpunktverlagerung konsumeri- stischer Aktivitäten festzustellen. Die her­kömmliche, auf optimale Preis-Qualität-Re- lationen ausgerichtete Perspektive (’pocket- book consumerism’) behält zwar angesichts eines verarmenden Bevölkerungssegments ihre Aktualität. Darüber hinaus gewinnen al­lerdings Aspekte des Umweltschutzes, der kollektiven Versorgung mit Leistungen des Gesundheitssystems, des kommunalen Per­sonentransports und weiteren öffentlichen Gütern sowie Fragen eines politisch, ökolo­gisch und sozial verantwortlichen Konsums an Bedeutung.    

Literatur:  Aaker, D. A.;Day,  (Hrsg.), Consu­merism, Search for the Consumer Interest, 2. Aufl., New York 1974. Bloom, P. ,Y.; Smith, R. B. (Hrsg.), The Futurc of Consumerism, Lexington, Toronto 1984. bezeichnet das Recht, die Möglichkeit oder die Fähigkeit des individuellen Verbrau­chers, autonome Konsumentscheidungen zu treffen. Stehen rechtliche und faktische Aspekte des konsumbezogenen Entscheidungspielrau­mes von Verbrauchern im Mittelpunkt, wird Konsumfreiheit ordnungspolitisch verstan­den. Sie ist dann gleichzusetzen mit der Ein- kommensverwendungsfreiheit in dem Sinne, dass Konsumenten das Recht haben, ihre ver­fügbare Kaufkaft auf die angebotenen Güter ihren Bedürfnissen entsprechend zu vertei­len. Konsumfreiheit wird zur Konsumenten­souveränität, sofern die freie Konsumwahl produktionslenkende Wirkungen hat oder haben soll. Ein hohes Maß an Konsumfreiheit gilt als konstitutives Merkmal marktwirtschaftli­cher Ordnungen. Insofern werden rechtliche Einschränkungen der Konsumfreiheit nur in den Ausnahmefällen als gerechtfertigt ange­sehen, wo individuelle Konsumentscneidungen gravierende negative Folgewirkungen für den einzelnen oder die Gesellschaft haben (z. B. Kauf oder Gebrauch von Drogen, Waf­fen, Medikamenten). Um Konsumfreiheit nicht nur formal-rechtlich, sondern auch faktisch sicherzustellen, gehört es zu den Aufgaben der staatlichen Wettbewerbspoli­tik, Monopolbildungen und Anbieterkon­zentrationen mit wahlbeschränkenden Wir­kungen zu verhindern (Marktrecht). In einer zweiten Begriffsverwendung wird die Konsumfreiheit substantiell interpre­tiert. Sie steht im Zusammenhang mit der Frage, ob sich in den faktischen Kaufent­scheidungen der Individuen tatsächlich de­ren freier Wille artikuliert bzw. ob und in welchem Umfang sie von dritter Seite - v. a. vom marketingtreibenden Anbieter - beein­flußt sind. Diese Frage ist zum einen Aus­gangspunkt für die verhaltenswissenschaftli­che Konsumforschung und ihr Bemühen, die modelltheoretische Vorstellung eines homo oeconomicus mit vorgegebener Präferen­zenstruktur zu überwinden und durch ein realitätsgerechtes Bild auf der Basis von Er­kenntnissen über die Determinanten des Konsumentenverhaltens zu ersetzen. Zum anderen steht das Problem einer möglichen Gefährdung der Konsumfreiheit im Mittel­punkt der Diskussion um die Manipula­tion des Verbrauchers und ist Ausgangs­punkt für verbraucherpolitische Bemühun­gen, den Verbraucher zu einer informierten und bewusst reflektierten Nutzung seines Handlungsspielraums zu bewegen (Ver- braucherpolitik).     

Literatur:  Meyer-Dohm, P., Sozialökonomische Aspekte der Konsumfreiheit, Freiburg/Br. 1965.

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