i. e.S. die soziale Bewegung der US-amerikanischen Verbraucher mit dem Ziel, ihre Interessen gegenüber privaten, aber auch öffentlichen Anbietern mittels medienwirksamer Aktionen, Boykotts oder Mobilisierung des Gesetzgebers durchzusetzen. I. w. S. umfaßt dieser Begriff alle Aktivitäten von staatlichen Institutionen, unabhängigen Organisationen oder Unternehmen zum Schutz der Verbraucher vor sie beeinträchtigenden Praktiken der Anbieter (Verbraucherpolitik). Als soziale Bewegung hat der Konsumerismus in den USA v. a. zu Anfang des 20. Jahrhunderts, während der 30 er Jahre und in der Zeit von etwa 1960-1980 erhebliche gesellschaftspolitische Bedeutung erlangt. Die jüngste Verbraucherbewegung erhielt Anstöße von Autoren wie John Kenneth Gal- braith und Vanee Packard, die die unternehmerische Praxis kritisch analysierten, durch das öffentlichkeitswirksame Auftreten des ’Verbraucheranwalts’ Ralph Nader und durch das Eintreten führender Politiker für verbraucherpolitische Ziele (Verbraucherprogramme der Präsidenten Kennedy, Johnson und Nixon). Als besonders einflußreich für den Konsumerismus und die internationale Verbraucherpolitik erwiesen sich die von Kennedy im Jahre 1962 proklamierten Verbraucherrechte (Recht auf Sicherheit, Recht auf Information, Recht auf Auswahl, Recht auf Anhörung). Die Verbraucherbewegung in den 60 er und 70 er Jahren war v. a. darauf gerichtet, die proklamierten Rechte durch Maßnahmen der staatlichen Regulierung zu erreichen. Eine Fülle gesetzgeberischer Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlichen, materiellen und immateriellen Schäden, zur Verbesserung seiner informatorischen Grundlagen und zur Stärkung seiner Rechtsposition belegen den Erfolg des Konsumerismus. Darüber hinaus erreichte die Bewegung verschiedene Formen einer Institutionalisierung des Verbraucherschutzes in der staatlichen Administration und veran- laßte eine Vielzahl von privaten Großunternehmen zur Errichtung von speziellen organisatorischen Einheiten für verbraucherpolitische Belange (Verbraucherabteilungen; consumer affairs departments). Aufgrund dieser Erfolge, aber auch infolge eines veränderten wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Klimas in den USA verliert der Konsumerismus seit Ende der 70 er Jahre an Dynamik und - mit Ausnahme der ökologischen Dimension - an öffentlichem Interesse. Auch ist eine Erweiterung und Schwerpunktverlagerung konsumeri- stischer Aktivitäten festzustellen. Die herkömmliche, auf optimale Preis-Qualität-Re- lationen ausgerichtete Perspektive (’pocket- book consumerism’) behält zwar angesichts eines verarmenden Bevölkerungssegments ihre Aktualität. Darüber hinaus gewinnen allerdings Aspekte des Umweltschutzes, der kollektiven Versorgung mit Leistungen des Gesundheitssystems, des kommunalen Personentransports und weiteren öffentlichen Gütern sowie Fragen eines politisch, ökologisch und sozial verantwortlichen Konsums an Bedeutung.
Literatur: Aaker, D. A.;Day, (Hrsg.), Consumerism, Search for the Consumer Interest, 2. Aufl., New York 1974. Bloom, P. ,Y.; Smith, R. B. (Hrsg.), The Futurc of Consumerism, Lexington, Toronto 1984. bezeichnet das Recht, die Möglichkeit oder die Fähigkeit des individuellen Verbrauchers, autonome Konsumentscheidungen zu treffen. Stehen rechtliche und faktische Aspekte des konsumbezogenen Entscheidungspielraumes von Verbrauchern im Mittelpunkt, wird Konsumfreiheit ordnungspolitisch verstanden. Sie ist dann gleichzusetzen mit der Ein- kommensverwendungsfreiheit in dem Sinne, dass Konsumenten das Recht haben, ihre verfügbare Kaufkaft auf die angebotenen Güter ihren Bedürfnissen entsprechend zu verteilen. Konsumfreiheit wird zur Konsumentensouveränität, sofern die freie Konsumwahl produktionslenkende Wirkungen hat oder haben soll. Ein hohes Maß an Konsumfreiheit gilt als konstitutives Merkmal marktwirtschaftlicher Ordnungen. Insofern werden rechtliche Einschränkungen der Konsumfreiheit nur in den Ausnahmefällen als gerechtfertigt angesehen, wo individuelle Konsumentscneidungen gravierende negative Folgewirkungen für den einzelnen oder die Gesellschaft haben (z. B. Kauf oder Gebrauch von Drogen, Waffen, Medikamenten). Um Konsumfreiheit nicht nur formal-rechtlich, sondern auch faktisch sicherzustellen, gehört es zu den Aufgaben der staatlichen Wettbewerbspolitik, Monopolbildungen und Anbieterkonzentrationen mit wahlbeschränkenden Wirkungen zu verhindern (Marktrecht). In einer zweiten Begriffsverwendung wird die Konsumfreiheit substantiell interpretiert. Sie steht im Zusammenhang mit der Frage, ob sich in den faktischen Kaufentscheidungen der Individuen tatsächlich deren freier Wille artikuliert bzw. ob und in welchem Umfang sie von dritter Seite - v. a. vom marketingtreibenden Anbieter - beeinflußt sind. Diese Frage ist zum einen Ausgangspunkt für die verhaltenswissenschaftliche Konsumforschung und ihr Bemühen, die modelltheoretische Vorstellung eines homo oeconomicus mit vorgegebener Präferenzenstruktur zu überwinden und durch ein realitätsgerechtes Bild auf der Basis von Erkenntnissen über die Determinanten des Konsumentenverhaltens zu ersetzen. Zum anderen steht das Problem einer möglichen Gefährdung der Konsumfreiheit im Mittelpunkt der Diskussion um die Manipulation des Verbrauchers und ist Ausgangspunkt für verbraucherpolitische Bemühungen, den Verbraucher zu einer informierten und bewusst reflektierten Nutzung seines Handlungsspielraums zu bewegen (Ver- braucherpolitik).
Literatur: Meyer-Dohm, P., Sozialökonomische Aspekte der Konsumfreiheit, Freiburg/Br. 1965.
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