Die Theorie, derzufolge die in einer Gesellschaft bestehende Einkommensverteilung ausschließlich durch Macht — sei es Markt-, Verhandlungsoder Eigentumsmacht — bestimmt wird, nicht jedoch durch Angebot und Nachfrage nach der relativen Seltenheit der Produktionsverfahren.
Prominente Vertreter der Machttheorie sind Tugan-Baranowsky, Sismondi, Johann Karl Rodbertus-Jagetzow (1805-1875), Ferdinand Lassalle, Lujo Brentano (1844-1931) und Lexis.
Nach diesen Theorien hängt die Lohnhöhe von der Stärke der Verhandlungsposition der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ab. Während Werner Hicks beispielsweise die erwartete Streikdauer anführt, stellt Preiser ausschließlich auf den Eigentumsvorteil (die Besitzenden seien nicht auf laufendes Einkommen angewiesen) ab.
Diesen machttheoretischen Erklärungen hat vor allem Eugen von Böhm-Bawerk widersprochen: Erzwängen die Gewerkschaften ein marktwidriges Lohnniveau, so würden die Unternehmen auf lange Sicht Arbeit durch Kapital substituieren. Der durch Macht (kurzfristig) errungene Vorteil verschwände wieder. Die Löhne könnten nur kurzfristig vom Grenzprodukt der Arbeit abweichen. Langfristig würden sich die ökonomischen Gesetze durchsetzen. Böhm-Bawerks Argumentation berücksichtigt allerdings nicht den Einkommenseffekt von Lohnänderungen: Höhere Löhne erhöhen nicht nur die Kosten, sondem auch die Nachfrage nach Gütern, so dass Arbeitslosigkeit keineswegs zwangsläufig entstehen muss.
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