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mittelbare Verantwortung

Mittelbare Verant­wortung entsteht, wenn jemand bestimmte Tätig­keiten oder Entscheidungen nicht selbst vornimmt, sondern die Möglichkeit hat, auf das Ver­halten, die Leistungen, Überlegungen, Entschei­dungen, Handlungen oder Argumente anderer oder auf deren Ergebnisse Einfluss zu nehmen, und Einfluss nimmt, ohne jedoch diese Aktivitäten in allen Einzelheiten bestimmen zu können. Die mittelbare Verantwortung ist stets eine Mitver­antwortung gegenüber und mit anderen, die ih­rerseits entweder unmittelbar oder auch mittelbar verantwortlich sind.
vgl. unmittelbare Verantwortung

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