Mittelbare Verantwortung entsteht, wenn jemand bestimmte Tätigkeiten oder Entscheidungen nicht selbst vornimmt, sondern die Möglichkeit hat, auf das Verhalten, die Leistungen, Überlegungen, Entscheidungen, Handlungen oder Argumente anderer oder auf deren Ergebnisse Einfluss zu nehmen, und Einfluss nimmt, ohne jedoch diese Aktivitäten in allen Einzelheiten bestimmen zu können. Die mittelbare Verantwortung ist stets eine Mitverantwortung gegenüber und mit anderen, die ihrerseits entweder unmittelbar oder auch mittelbar verantwortlich sind.
vgl. unmittelbare Verantwortung
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