Eine Zuständigkeit, die für Personen oder Bereiche bei Aufgaben besteht, die sie nicht selbst oder nicht allein wahrnehmen, sondern bei denen sie die Pflicht und die Möglichkeit haben, auf die Arbeit anderer Mitzuständiger, in der Regel unmittelbar Mitzuständiger, einzuwirken. Das kann für Vorgesetzte gegenüber Mitarbeitern oder für mitwirkende nebengeordnete Bereiche gelten.
vgl. unmittelbare Zuständigkeit
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