Eine - Zuständigkeit für Personen oder Bereiche bei Aufgaben, die sie unabhängig davon, ob andere Personen oder Stellen mitzuwirken haben oder nicht, selbst wahrzunehmen haben. Ist solche Mitwirkung vorgesehen, dann sind die Personen oder Bereiche, die diese Mitwirkung in Anspruch nehmen, für diese Aufgaben unmittelbar mitzuständig.
vgl. mittelbare Zuständigkeit
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