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unmittelbare Zuständigkeit

Eine - Zustän­digkeit für Personen oder Bereiche bei Aufga­ben, die sie unabhängig davon, ob andere Perso­nen oder Stellen mitzuwirken haben oder nicht, selbst wahrzunehmen haben. Ist solche Mitwir­kung vorgesehen, dann sind die Personen oder Bereiche, die diese Mitwirkung in Anspruch neh­men, für diese Aufgaben unmittelbar mitzustän­dig.
vgl. mittelbare Zuständigkeit

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