Zeitliche Erweiterung des Versicherungsschutzes über den Zeitraum der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages hinaus. Dies ist relevant für Haftpflichtversicherungen, die nicht das Schadensereignis, sondern die erste Feststellung eines Schadens als Versicherungsfall definieren. Eine solche Versicherungsfalldefinition gilt beispielsweise in der Architekten- oder der Umwelt-Haftpflichtversicherung. Bei einer solchen Versicherungsfalldefinition kann der Fall auftreten, dass ein Schaden, dessen Ursache schon während der Wirksamkeit des Vertrages gesetzt wurde, erst nach Beendigung des Vertrages tatsächlich festgestellt wird. Beispiele dafür können sein: Die Haftung eines Gebäudebesitzers für Gefahren, die vom Gebäude ausgehen, besteht noch bis ein Jahr nach Aufgabe des Besitzes fort. Der Architekt begeht während der Wirksamkeit seiner Berufshaftpflichtversicherung einen Planungsfehler in der Statik. Erst zwei Jahre nach dem Ende seiner Haftpflichtversicherung kommt es zum teilweisen Gebäudeeinsturz. Um solche Deckungslücken zu schliessen, bieten die Versicherer in den entsprechenden Haftpflichtversicherungen eine zeitliche Erweiterung des Versicherungsschutzes auf solche Nachhaftungsfälle an. Die Zeitspanne der versicherten Nachhaftung selbst ist verhandelbar - gegen Prämie lässt sich der Zeitraum auch nachträglich verlängern.
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