Abk. f. (engl.) Nuclear Suppliers Group. Bez. (seit 1992) der Staaten (zurzeit 34), die sich verpflichtet haben, den Export von Gütern, die sich für die Verwendung im Kernenergiebereich eignen (d. h. für Einrichtungen, Waffenprojekte und damit im Zusammenhang stehende Aktivitäten), durch besondere Lizenzverfahren zu überwachen und die Sicherheitsauflagen der Internationalen Atomenergie-Organisation zu beachten. Solche Güter sind im Anhang zu den „Richtlinien für die Kontrolle von Atomwaffen" der IAEO aufgelistet. Diese Richtlinien wurden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Atomwaffensperrvertrages (gängige Bez. f. d. Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen) v. 01.07.1968 (in London, Moskau und Washington geschlossen) herausgegeben. Vgl. Exportkontrollgremien.
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