(PVÜ). Völkerrechtlicher Vertrag v. 20.03.1883 mit Änderungen von Haag (1925), London (1934), Lissabon (1958) und Stockholm (1967). Gegenstand des Vertrages ist der internationale Schutz des gewerblichen Eigentums (wie Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Marken, Handelsnamen, Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen, Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs). Mit der PVÜ wurde kein einheitliches internationales Recht geschaffen. Sie begründet aber Rechte und Pflichten, auf die sich die Angehörigen der Verbandsstaaten berufen können, wie die Inländerbehandlung, die Begründung von Prioritätsrechten für die Auslandsanmeldung von gewerblichen Schutzrechten und deren internationale Registrierung. S. a. Madrider Markenabkommen, Haager Abkommen, TRIPS-Abkommen, Wiener Abkommen über Schriftzeichen.
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