freier Austausch von Patenten und Know how zwischen den Mitgliedern. Die Wirkung von Patentkartellen beruht auf zwei Prinzipien: a) Der interne Kartellzwang verwirklicht die gegenseitige Bindung der Kartellmitglieder, die insbes. marktaufteilende Vereinbarungen zum Inhalt hat. b) Der externe Kartellzwang wirkt gegen Dritte, die diskriminiert oder boykottiert werden. Patentlizenz erlaubt dem Lizenznehmer eine Verwertung des Patents. Der Lizenzgeber gibt Rechte ab, bleibt aber Patentinhaber. Außer den freiwillig vereinbarten Lizenzen gibt es auch staatlich gesteuerte: a) Zwangslizenz, wenn eine vertragliche Lizenz verweigert wird, diese jedoch im öffentlichen Interesse geboten ist; b) Lizenzbereitschaft: Durch eine Lizenzbereitschaftserklärung gegenüber dem Patentamt wird jedermann eine Lizenz angeboten. c) Enteignung zugunsten des Staates im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt und Sicherheit. S.G.
Vorhergehender Fachbegriff: Patentinformationen | Nächster Fachbegriff: Patentkosten
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|