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Pips

(1) Im Devisenhandel gebräuchliche Bez. für einen Punkt an der letzten Stelle der Quotierung. So entspricht z. B. der Unterschied zwischen einer Notierung von 1,7532 und 1,7531 einem P. (2) Ein P. entspricht 1/100 des Nominalwertes eines Wertpapiers; steigt z. B. eine Schuldverschreibung von 100,00 auf 100,30, so entspricht dies einer Kurssteigerung von 30 P. Das P.-Maß bezieht sich immer auf Kurse. Im Gegensatz dazu bezieht sich das Maß Basispunkte immer auf Nominalzinsen und Renditen.

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