Gesamtwirtschaftliche Rahmenplanung mit vorgegebenen Planzielen im Rahmen eines Fünfjahresplanes, jedoch ausschließlich für den Staat und die öffentlichen Unternehmen bestimmt. Die Wirtschaftsunternehmen werden hier nicht einbezogen, jedoch werden für diese bei eigener Mitwirkung sog. »Branchenpläne« erstellt, mit ganz bestimmten wirtschaftspolitischen Zielsetzungen. Diese Art der Wirtschaftsplanung wurde nach dem letzten Weltkrieg in Frankreich entwickelt, wird jedoch heute nicht mehr praktiziert.
Vorhergehender Fachbegriff: Planification | Nächster Fachbegriff: Plankalkulation
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|