(1) wird durch Massnahmen von Regierungen und Behörden, aber auch durch Revolution, Aufruhr, Krieg u.Ä. verursacht. In der Regel liegen die Ursachen politischer Risiken im Ausland (im Importland), ausnahmsweise auch im Inland (z.B. bei einem Embargo des Inlandes). Politische Risiken werden häufig auch als Länderrisiken bezeichnet; siehe auch Länderrisikokonzepte.
(2) Politische Risiken betreffen insbesondere Investoren, Importeure und Exporteure.
(3) Für Exporteure treten die politischen Risiken in allen Abwicklungsphasen eines Exportgeschäftes in Erscheinung: (a) Als politisch verursachtes Fabrikationsrisiko, (b) als politisch verursachte warenbezogene Risiken (Beschlagnahme, Beschädigung, Vernichtung; siehe auch Warenabnahmerisiko) und (c) als politisch verursachte forderungsbezogene Risiken (Zahlungsverbot, Moratorium, Konvertierungs- bzw. Transferbeschränkungen/-verbote; siehe auch Delkredererisiko).
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