Sonderform eines Dokumentenakkreditivs, bei dem die ausländische/ inländische Akkreditivstelle der inländischen/ausländischen Akkreditivbank für die Dauer des Postlaufs der Dokumente einen Kredit gewährt. Die Akkreditivbank braucht den Gegenwert des Akkreditivs (die Valuta) erst dann anzuschaffen, wenn bei ihr die Benachrichtigung seitens der Akkreditivstelle über die erfolgte Dokumentenübernahme eingegangen ist.
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